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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Die Enggist AG überlässt dem Mitglied gegen das vereinbarte Entgelt für die Vertragsdauer die dem Training dienenden Einrichtungen (Trainingsbereich inkl. Trainingsgeräte, Umkleidekabine, Duschen, Bistrobereich, usw.) zur bestimmungsgemässen Nutzung gemäss der gewählten Abonnement-Variante. Änderungen im Kursangebot oder bezüglich der Trainingseinrichtungen bleiben vorbehalten. Aus solchen Änderungen kann das Mitglied keine Ansprüche geltend machen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Verlängerung der Mitgliedschaft oder vorzeitige Kündigung.
  2. Die Enggist AG stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschliessbare Garderobenschränke zur Verfügung. Sie ist berechtigt, belegte Garderobenschränke zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch ausserhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden oder verschlossen bleiben. Jedenfalls übernimmt die Enggist AG keine Haftung für Garderobeschränke oder darin deponierte Sachen. Jede Benützung durch das Mitglied erfolgt auf eigenes Risiko.
  3. Das Parkhaus in der Tiefgarage „City“, darf vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Enggist AG benutzt werden, damit das Einfahrtsticket an der Rezeption kostenlos entwertet werden kann.
  4. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Altersjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Training von Mitgliedern bis zum vollendeten 14. Altersjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Personen vor Vollendung des 12. Altersjahrs können nicht Mitglied sein.
  5. a. Das «Dauerabo» beinhaltet zwei Termine; einerseits zur Betreuung betreffend Risikoabklärung, IST-Zustandsermittlung, individuelle Einführung und andererseits einen Kontrolltermin, oder bei Spezialabos die darin enthaltenen Sonderleistungen.
    b. Das «Punkteabo» beinhaltet die Leistung gemäss Abo-Typ (Group Sport und Saunaabos gemäss Anzahl Punkte).
    c. Das «Force by Enggist» enthält einen Betreuungstermin für die Risikoabklärung und IST-Zustandsermittlung. Das Trainingsgelände ist hier vorwiegend unbetreut.
  6. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Dauerabos innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss zahlbar, bei anderen Abos im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wird im Falle des Zahlungsverzugs eine Mahnung verschickt, so hat das Mitglied eine Mahngebühr von CHF 50.- zu bezahlen. Ab der zweiten Mahnung darf das Mitglied die Einrichtungen einstweilen nicht mehr benutzen, bis sämtliche Ausstände bezahlt sind.
  7. Die Trainingseinrichtungen sind grundsätzlich täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Ausnahmsweise können die Trainingseinrichtungen oder zumindest Teile davon an den gesetzlichen Feiertagen, oder ein bis zwei Wochen pro Jahr während der jährlichen Revision (insbesondere vorgesehen für die Sauna und das Group Fitness) oder aufgrund besonderer Umbau- oder Sanierungsarbeiten geschlossen bleiben. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben generell vorbehalten. Die Enggist AG kann insbesondere die Öffnungszeiten an gesetzlichen Feiertagen frei anpassen und den Betrieb an diesen Tagen aussetzen. Änderungen der Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekannt gegeben.
  8. Die Benutzungsrechte des Mitglieds sind nicht übertragbar. Das Abonnement ist persönlich.
  9. Die Verlegung der Trainingsräumlichkeiten in der Standort-Gemeinde bleibt vorbehalten.
  10. Das Mitglied bestätigt mit dem Abschluss dieses Vertrages, dass es sportgesund ist. Die Benutzung der Einrichtungen der Enggist AG erfolgt auf Risiko und Gefahr des Mitglieds. Jegliche aus der Benutzung der Einrichtungen erwachsende Haftung der Enggist AG wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  11. Beim erstmaligen Erwerb einer Mitgliedschaft gilt eine Ausweispflicht. Akzeptiert werden amtliche Ausweise mit Foto wie Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass. Das Mitglied willigt ein, dass bei Vertragsabschluss ein Foto von ihm für die Eintrittskontrolle erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle und wird innert angemessener Frist, jedoch mindestens einen Monat, nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
  12. Für das Chiparmband bezahlt das Mitglied ein Depot von Fr. 50.-. Das Mitglied muss sich bei jedem Besuch mit dem Chiparmband ein- und auschecken und dieses während des Aufenthalts in den Trainingseinrichtungen gut sichtbar tragen. Bei Verlust oder Defekt haftet das Mitglied für die Kosten eines Ersatz-Chiparmbandes. Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann das Mitglied das Depot innerhalb von 3 Monaten zurückfordern. Anschliessend verfällt dieser Anspruch.
  13. Im Falle von Betriebsunterbrechungen infolge Reinigung, Reparaturen, Zufall, höherer Gewalt, staatlich angeordneter Betriebsschliessungen, Quarantäne des Personals usw. kann das Mitglied keine Ansprüche geltend machen. Übersteigen die Betriebsunterbrechungen während eines Jahresvertrags insgesamt vier Wochen, so verlängert sich der Mitgliedschaftsvertrag automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des Mitglieds, insbesondere die vorzeitige Kündigung oder Rückvergütungen, sind ausgeschlossen.
  14. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen infolge Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen usw. berechtigen das Mitglied nicht dazu, irgendwelche Ansprüche (insbesondere Unterbrechung des Abonnements, Rückvergütungen, ausserordentliche Kündigung) geltend zu machen. Bei Dauererkrankung, längerem Militärdienst und anderen Härtefällen kann der Vertrag mit Zustimmung der Enggist AG (Time-Stopp-Reglement) für eine bestimmte Dauer ausgesetzt werden. Diesfalls verlängert sich der Vertrag um die Dauer gemäss Time-Stopp-Reglement (gilt nicht für Familien- und Firmenabos, sowie Force by Enggist): Ein Time-Stopp muss immer schriftlich im Voraus gemeldet werden (Ausnahme nur bei Krankheit oder Unfall!) damit dieser gewährleistet werden kann.
  15. Der Time-Stopp gilt nur für Abos ab 12 Monaten inkl. Familien-abos. Er kann nur wochenweise gutgeschrieben werden und ist während der Laufdauer des Abos einsetzbar.
    – bei Trainingsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall (nur mit Arztzeugnis) für max. 6 Monate
    – bei Schwangerschaft für max. 6 Monate
    – bei arbeitsbedingten Auslandaufenthalten für max. 3 Monate
    – bei Militärdienst für max. 21 Wochen
    – bei Ferien für max. 4 Wochen
  16. Das Mitglied befolgt die Regelungen der jeweils gültigen AGB, Betriebsordnung sowie Nutzungsreglemente (Hausordnung usw., insbesondere im Bereich der Saunalandschaft) und folgt den Anweisungen und Instruktionen des Betriebspersonals.
  17. Bei Verstössen des Mitglieds gegen die Betriebsordnung oder die Nutzungsreglemente kann die Enggist AG unter anderem Verwarnungen aussprechen, dem Mitglied die Benutzung untersagen und den Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigern (Hausverbot). Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Nutzungsreglemente oder gegen Weisungen und Instruktionen des Personals ist die Enggist AG berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen. Aus den ausgesprochenen Sanktionen (Verwarnung, Ausschluss, fristlose Kündigung usw.) kann das Mitglied keine Ansprüche geltend machen. Insbesondere besteht diesfalls kein Anspruch auf Rückvergütung des bezahlten oder fälligen Mitgliederbeitrages, Verlängerung der Mitgliedschaft oder Schadenersatz infolge vorzeitiger Kündigung. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere in Missbrauchsfällen des Chiparmbands, behält sich die Enggist AG ausdrücklich das Recht zur Erhebung einer Strafanzeige vor.
  18. Die Enggist AG lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder mitgebrachter Kleidung des Mitglieds ab.
  19. Die Parteien können den Mitgliedschaftsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Vertragsende kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Die Enggist AG informiert das Mitglied rechtzeitig über den Kündigungstermin und die automatische Vertragsverlängerung. Die Punkte- und Monatsabos gelten nur für die entsprechende Anzahl Eintritte bzw. die monatlich begrenzte Nutzungsdauer und bedürfen keiner Kündigung.
  20. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB, der Betriebsordnung sowie der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass diese ihm in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Erhöhungen des Nutzungsentgelts sind im Umfang von 10% des bisherigen Betrags möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus von der Enggist AG angekündigt.
  21. Das Mitglied erhält regelmässig den Newsletter der Enggist AG und kann die Abmeldung vom Verteiler jederzeit beantragen.
  22. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die ungültige Klausel durch eine gültige, die der Wirkung nach der ungültigen möglichst nahe kommt.
  23. Auf den Mitgliedschaftsvertrag sowie diese AGB ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Enggist AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds oder am Sitz der Enggist AG zuständig. Für Klagen der Enggist AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds zuständig.
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Beaufsichtigt
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